Gebäudeeinmessung

Wenn ein Gebäude amtlich ins Kataster übernommen werden muss

Eine Gebäudeeinmessung ist erforderlich, wenn ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes Gebäude wesentlich verändert wurde. Dabei wird das Gebäude vor Ort vermessen und anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen.

Als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro führen wir die Gebäudeeinmessung fachgerecht durch und erstellen die notwendigen Vermessungsunterlagen für das Kataster. So wird sichergestellt, dass das Gebäude in den amtlichen Karten und Nachweisen korrekt dargestellt ist.

 

Wann ist eine Gebäudeeinmessung erforderlich?

Eine Gebäudeeinmessung wird in der Regel notwendig bei:

  • Neubau eines Wohnhauses
  • Neubau von Garagen, Hallen oder gewerblichen Gebäuden
  • Anbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
  • größeren baulichen Veränderungen am Grundriss
  • nachträglicher Aufforderung durch die Katasterverwaltung
  • Fertigstellung eines Gebäudes nach Baugenehmigung

Nicht jede kleine bauliche Veränderung löst automatisch eine Gebäudeeinmessung aus. Wir prüfen gerne für Sie, ob in Ihrem Fall eine Einmessung erforderlich ist.

 

Warum muss ein Gebäude eingemessen werden?

Das Liegenschaftskataster soll die tatsächliche Bebauung eines Grundstücks aktuell und nachvollziehbar darstellen. Dazu müssen neu errichtete oder veränderte Gebäude amtlich erfasst werden.

Die Gebäudeeinmessung dient also nicht der Bauabnahme oder der Kontrolle der Bauausführung, sondern der Fortführung des Katasters. Nach der Einmessung wird das Gebäude in die amtlichen Katasterunterlagen übernommen.

 

Was passiert bei einer Gebäudeeinmessung?

Der Ablauf ist für Sie in der Regel unkompliziert:

Prüfung der Unterlagen
Wir prüfen die vorhandenen Katasterdaten und die Angaben zum Gebäude.

Vermessung vor Ort
Das Gebäude wird außen vermessen. Erfasst werden insbesondere Lage, Ausdehnung und Geometrie des Gebäudes.

Ausarbeitung der Vermessungsunterlagen
Die Messdaten werden ausgewertet und in die vorgeschriebenen Unterlagen überführt.

Einreichung beim Katasteramt
Wir reichen die Vermessungsunterlagen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein.

Übernahme ins Kataster
Nach der Bearbeitung durch die Katasterverwaltung wird das Gebäude in den amtlichen Nachweisen geführt.

 

Wann sollte die Gebäudeeinmessung beauftragt werden?

Die Gebäudeeinmessung kann erfolgen, sobald das Gebäude in seiner äußeren Form fertiggestellt ist. Innenausbau, Außenanlagen oder kleinere Restarbeiten müssen dafür in der Regel nicht vollständig abgeschlossen sein.

Sinnvoll ist es, die Einmessung zeitnah nach Fertigstellung zu beauftragen. So vermeiden Sie spätere Aufforderungen, Verzögerungen oder unnötigen Abstimmungsaufwand.

 

Gebäudeeinmessung ist keine Feinabsteckung

Die Gebäudeeinmessung wird häufig mit der Absteckung verwechselt.

Feinabsteckung:
vor dem Bau, damit das Gebäude an der richtigen Stelle errichtet werden kann

Gebäudeeinmessung:
nach der Errichtung, damit das Gebäude amtlich im Kataster nachgewiesen wird

Wenn Sie noch vor Baubeginn stehen, ist für Sie wahrscheinlich die Absteckung relevant. Wenn das Gebäude bereits errichtet wurde, geht es um die Gebäudeeinmessung.

Mehr dazu finden Sie hier:
Bauen & Absteckung

 

Was kostet eine Gebäudeeinmessung?

Die Kosten einer Gebäudeeinmessung hängen unter anderem von Art, Größe und Anzahl der Gebäude sowie vom Aufwand der Vermessung und Ausarbeitung ab.

Amtliche Vermessungsleistungen werden in Rheinland-Pfalz nach den geltenden Gebührenvorschriften abgerechnet. Gerne prüfen wir Ihr Vorhaben vorab und geben Ihnen eine Einschätzung zu Ablauf und Kosten.

 

Typische Fragen zur Gebäudeeinmessung

Muss jedes neue Gebäude eingemessen werden?

In der Regel müssen neu errichtete oder wesentlich veränderte Gebäude in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Ob Ihr konkretes Gebäude einmessungspflichtig ist, prüfen wir gerne für Sie.

Kann die Gebäudeeinmessung direkt nach dem Rohbau erfolgen?

Ja, wenn die äußere Gebäudegeometrie erkennbar und fertiggestellt ist, kann die Einmessung häufig bereits erfolgen.

Muss ich selbst das Katasteramt informieren?

Wenn Sie uns mit der Gebäudeeinmessung beauftragen, erstellen wir die Vermessungsunterlagen und reichen diese zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein.

Ist die Gebäudeeinmessung eine Baukontrolle?

Nein. Die Gebäudeeinmessung dient der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Sie ersetzt keine Bauabnahme und keine baurechtliche Prüfung.

 

Gebäude einmessen lassen?

Sie haben ein neues Gebäude errichtet, einen Anbau erstellt oder eine Aufforderung zur Gebäudeeinmessung erhalten?

Senden Sie uns einfach Adresse, Flurstücksnummer oder vorhandene Bauunterlagen. Wir prüfen Ihr Anliegen und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Jetzt Gebäudeeinmessung anfragen

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