Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Wohnfläche nachvollziehbar und prüfbar ermitteln
Eine Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV, wird häufig benötigt, wenn Wohnflächen verlässlich ermittelt, geprüft oder dokumentiert werden sollen. Das ist besonders wichtig bei Verkauf, Vermietung, Finanzierung, Bewertung oder bei Unklarheiten zu vorhandenen Flächenangaben.
Wir erstellen nachvollziehbare Wohnflächenberechnungen auf Grundlage vorhandener Planunterlagen oder eines aktuellen Gebäude- beziehungsweise Wohnungsaufmaßes. Gerade bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten oder älteren Bestandsplänen lohnt sich eine fachliche Prüfung.
Wann ist eine Wohnflächenberechnung sinnvoll?
Eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV wird häufig benötigt bei:
- Verkauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses
- Vermietung oder Neuvermietung
- Prüfung vorhandener Flächenangaben
- Finanzierung oder Beleihung
- Immobilienbewertung
- Erbschaft, Schenkung oder Scheidung
- Abgleich von Exposé, Mietvertrag oder Bestandsunterlagen
- fehlenden, alten oder ungenauen Plänen
- Wohnungen mit Dachschrägen, Balkonen, Terrassen oder Sonderflächen
Eine sauber ermittelte Wohnfläche schafft Klarheit und reduziert spätere Rückfragen oder Streitigkeiten.
Was wird nach WoFlV berücksichtigt?
Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Flächen zur Wohnfläche gehören, wie Grundflächen zu ermitteln sind und wie sie angerechnet werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere die Regelungen zu den zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen, zur Ermittlung der Grundfläche und zur Anrechnung einzelner Flächen.
Typische Besonderheiten sind zum Beispiel:
Dachschrägen und Raumhöhen
Flächen mit ausreichender Raumhöhe werden voll berücksichtigt, niedrigere Bereiche unter Dachschrägen nur teilweise oder gar nicht.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen
Diese Flächen werden nach WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet.
Keller, Garagen und Nebenräume
Bestimmte Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.
Grundlage: Pläne oder aktuelles Aufmaß
Für die Wohnflächenberechnung können vorhandene Grundrisse oder Planunterlagen verwendet werden, wenn diese aktuell und ausreichend verlässlich sind.
Wenn keine geeigneten Pläne vorhanden sind oder Zweifel an den vorhandenen Unterlagen bestehen, empfehlen wir ein aktuelles Gebäude- und Wohnungsaufmaß. Dabei erfassen wir die tatsächliche Situation vor Ort mittels 3D-Laserscanning und erstellen daraus die Grundlage für die Flächenermittlung.
Was erhalten Sie von uns?
Je nach Beauftragung erhalten Sie zum Beispiel:
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV
- nachvollziehbare Flächenaufstellung
- Raumübersicht mit Flächenangaben
- Planunterlagen als PDF
- bei Bedarf Grundriss oder CAD-Grundlage
- Erläuterung besonderer Flächen wie Dachschrägen, Balkone oder Terrassen
- prüfbare Unterlagen für Verkauf, Vermietung, Bewertung oder Verwaltung
Die Darstellung stimmen wir passend zum Zweck der Berechnung ab.
Abgrenzung zu DIN 277 und GIF
Eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist nicht dasselbe wie eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder GIF.
WoFlV:
Wohnfläche für Wohnungen und Wohngebäude, besonders relevant bei Vermietung, Verkauf und Bewertung von Wohnraum
DIN 277 / GIF:
Flächenermittlungen für Planung, Gewerbe, Verwaltung, Bewertung oder technische Gebäudedokumentation
Welche Berechnungsart sinnvoll ist, hängt vom Zweck der Flächenermittlung ab.
Mehr zu Flächen nach DIN 277 / GIF
Verbindung zur Immobilienbewertung
Die Wohnfläche ist eine wichtige Grundlage für die Immobilienbewertung. Fehlerhafte oder unklare Flächenangaben können den Wert einer Immobilie beeinflussen und zu falschen Einschätzungen führen.
Deshalb kann eine aktuelle Wohnflächenberechnung besonders sinnvoll sein, wenn eine Immobilie verkauft, bewertet, finanziert oder im Rahmen von Erbschaft, Schenkung oder Scheidung betrachtet werden soll.
Mehr zu Immobilienbewertung & Gutachten
Wohnflächenberechnung anfragen
Sie benötigen eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV oder möchten vorhandene Flächenangaben prüfen lassen?
Senden Sie uns einfach Adresse, vorhandene Pläne oder eine kurze Beschreibung Ihrer Immobilie. Wir prüfen, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen oder ob ein aktuelles Aufmaß sinnvoll ist.
