Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Leistungen und Arbeitsergebnisse der Vermessungsbüro Schröder GbR, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.

Soweit für einzelne Leistungen zwingende gesetzliche Gebühren-, Berufs-, Verwaltungs- oder Verfahrensvorschriften gelten, gehen diese Vorschriften diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dies betrifft insbesondere hoheitliche oder gebührenrechtlich geregelte vermessungstechnische Leistungen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung bezeichneten vermessungstechnischen, ingenieurtechnischen oder gutachterlichen Leistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Beauftragung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, Zusatzleistungen, Wiederholungsleistungen, Planänderungen oder zusätzliche Auswertungen sind gesondert zu beauftragen und gesondert zu vergüten.

Mündliche Nebenabreden bestehen nur, wenn sie von uns in Textform bestätigt wurden.

3. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Beauftragung des Auftraggebers und unsere Annahme zustande. Die Annahme kann ausdrücklich, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung erfolgen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Zugänge, Vollmachten und Erklärungen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereitzustellen.

Hierzu gehören insbesondere, soweit für den Auftrag relevant:

  • aktuelle Planunterlagen, Lagepläne, Bauzeichnungen, Koordinaten, Höhenangaben und Bestandsunterlagen,
  • Angaben zu Grundstücksgrenzen, Eigentumsverhältnissen, Nutzungsrechten und Ansprechpartnern,
  • Informationen zu Leitungen, Einbauten, Gefahrenstellen, Sperrbereichen, Altlasten, Baustellenbetrieb und sonstigen örtlichen Besonderheiten,
  • erforderliche Zutrittsrechte, Betretungserlaubnisse und Genehmigungen,
  • die Benennung eines erreichbaren Ansprechpartners.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Grundstücke, Gebäude, Baustellen, Anlagen oder sonstige Objekte in dem für die Leistung erforderlichen Umfang zugänglich und begehbar sind.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder verzögert sich die Leistung hierdurch, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand, Wartezeiten, Wiederholungsfahrten oder Zusatzarbeiten werden gesondert nach Aufwand berechnet.

5. Betretung, Zugänglichkeit und Sicherheit

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die Vermessung erforderlichen Flächen, Räume, Bauteile, Anlagen, Dächer, Fassaden, Baustellenbereiche oder sonstigen Messbereiche zugänglich sind.

Soweit Zustimmungen Dritter erforderlich sind, insbesondere von Eigentümern, Mietern, Nachbarn, Behörden, Hausverwaltungen oder Baustellenverantwortlichen, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig einzuholen.

Der Auftraggeber hat uns vor Beginn der Arbeiten über besondere Gefahren, Sicherheitsvorschriften, Zugangsbeschränkungen, Schutzkleidungspflichten, Maschinenbetrieb, Verkehrssicherungsmaßnahmen oder sonstige sicherheitsrelevante Umstände zu informieren.

Sind Bereiche nicht zugänglich oder können sie aus Sicherheitsgründen nicht betreten oder erfasst werden, sind hieraus resultierende Einschränkungen des Arbeitsergebnisses vom Auftraggeber zu tragen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

6. Termine, Witterung und Behinderungen

Angegebene Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

Außendienstliche Vermessungsleistungen sind witterungs-, zugangs-, sicherheits- und mitwirkungsabhängig. Verzögerungen durch Wetter, fehlende Zugänglichkeit, Baustellenbetrieb, fehlende Unterlagen, fehlende Genehmigungen, Sicherheitsrisiken, technische Behinderungen oder sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, führen nicht zu einem Verzug unsererseits.

Nicht kalkulierbare und von uns nicht zu vertretende Wartezeiten werden nach Aufwand berechnet.

7. Vergütung und Abrechnung nach Stundensätzen

Soweit kein Pauschalpreis, Festpreis oder keine sonstige besondere Vergütungsregelung in Textform vereinbart wurde und soweit keine zwingenden gesetzlichen Gebührenregelungen eingreifen, rechnen wir sämtliche Leistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand ab.

Es gelten folgende Stundensätze netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:

  • Außendienstmitarbeiter: 140,00 € netto pro Stunde
  • Innendienst, insbesondere Vermessungstechniker oder Vermessungsingenieur: 70,00 € netto pro Stunde
  • stationäre Laserscans: 150,00 € netto pro Stunde
  • mobile Laserscans: 250,00 € netto pro Stunde

An- und Abfahrtszeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet. Maßgeblich ist die auftragsbezogene Arbeitszeit einschließlich Vorbereitung, Anfahrt, Durchführung, Rückfahrt, Auswertung, Dokumentation, Datenaufbereitung und Übergabe, soweit diese Tätigkeiten zur Auftragsbearbeitung erforderlich sind.

Wartezeiten, Behinderungen, Unterbrechungen, Wiederholungsfahrten oder zusätzlicher Aufwand, die nicht von uns zu vertreten sind, werden ebenfalls nach Aufwand berechnet.

Die Abrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in angefangenen 30-Minuten-Einheiten.

8. Nebenkosten, Auslagen und Fremdkosten

Zusätzlich zur Vergütung nach Zeitaufwand können projektbezogene Nebenkosten und Auslagen berechnet werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Gebühren für Behördenunterlagen, Katasterunterlagen, Grundbuchunterlagen, Planunterlagen oder sonstige Daten Dritter,
  • Genehmigungs-, Verwaltungs- und Antragskosten,
  • Vermarkungs-, Markierungs- und Befestigungsmaterial,
  • Druck-, Plot-, Kopier-, Versand- und Datenträgerkosten,
  • Kosten für Nachunternehmer, Sondergeräte, Hebebühnen, Verkehrssicherung, Zugangstechnik oder sonstige Fremdleistungen,
  • Reise-, Übernachtungs- und Fahrtkosten, soweit diese projektbezogen anfallen.

9. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

Änderungen des Leistungsumfangs, Planänderungen, geänderte Bauausführungen, zusätzliche Messbereiche, zusätzliche Auswertungen, neue Datenformate, Wiederholungsmessungen oder nachträglich gewünschte Ergänzungen werden gesondert vergütet.

Gleiches gilt für Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers entsteht.

10. Leistungserbringung und Arbeitsergebnisse

Unsere Arbeitsergebnisse können je nach Auftrag insbesondere aus Plänen, Koordinatenlisten, Höhenangaben, Lageplänen, Absteckungsunterlagen, Protokollen, Punktwolken, CAD-Daten, BIM-Modellen, 3D-Modellen, Gutachten, Berechnungen, Auswertungen, Fotodokumentationen oder sonstigen digitalen Datensätzen bestehen.

Maßgeblich sind ausschließlich die von uns freigegebenen und übergebenen Arbeitsergebnisse. Vorläufige mündliche Angaben, Zwischenergebnisse, Baustellenauskünfte oder nicht freigegebene Bearbeitungsstände dienen lediglich der Orientierung und sind nicht verbindlich.

Rohdaten, interne Bearbeitungsstände, Messprotokolle, Auswerteparameter, Softwareprojekte, Templates, Skripte, Berechnungsansätze oder interne Arbeitsgrundlagen schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Elektronische Datenlieferung

Die Übergabe von Arbeitsergebnissen kann elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail, Download-Link, Cloud-Freigabe, Datenträger oder über andere geeignete Übermittlungswege.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, elektronisch übermittelte Daten unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Lesbarkeit und Verwendbarkeit zu prüfen.

Für die Kompatibilität mit der Softwareumgebung des Auftraggebers übernehmen wir nur dann Verantwortung, wenn bestimmte Formate, Versionen oder Übergabestandards ausdrücklich vereinbart wurden.

12. Vermessungsgenauigkeiten, Toleranzen und örtliche Verhältnisse

Vermessungstechnische Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen fachlichen Standards und den jeweils vereinbarten Genauigkeitsanforderungen ausgeführt.

Soweit keine besondere Genauigkeit vereinbart wurde, erfolgt die Leistung in einer für den jeweiligen Vertragszweck üblichen und fachlich angemessenen Genauigkeit.

Messungen, Laserscans, Bestandsaufnahmen und Modelle können durch örtliche Gegebenheiten beeinflusst werden, insbesondere durch Abschattungen, nicht zugängliche Bereiche, Bewuchs, Baustellenbetrieb, Reflexionen, bewegliche Objekte, Witterung, Materialeigenschaften, Verschmutzungen, fehlende Sichtbeziehungen oder unvollständige Bestandsunterlagen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Auftragserteilung mitzuteilen, wenn besondere Genauigkeitsanforderungen, besondere Koordinaten- oder Höhensysteme, BIM-Vorgaben, LOD-/LOIN-Anforderungen, Übergabeformate oder sonstige technische Spezifikationen einzuhalten sind.

13. Laserscanning, Punktwolken und 3D-Erfassung

Bei Laserscans und 3D-Erfassungen wird die sichtbare und technisch erfassbare Umgebung aufgenommen. Eine vollständige Erfassung sämtlicher Bauteile, Oberflächen, Leitungen, Einbauten oder verdeckter Bereiche ist aufgrund von Abschattungen, Zugänglichkeit, Reflexionen und örtlichen Gegebenheiten regelmäßig nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Punktwolken, 3D-Modelle und daraus abgeleitete Pläne oder BIM-Modelle stellen eine fachliche Auswertung der erfassten Daten dar. Der Detaillierungsgrad richtet sich nach der Beauftragung, dem vereinbarten Zweck und den vorhandenen Datengrundlagen.

14. BIM-Daten, CAD-Daten und digitale Modelle

BIM-Modelle, CAD-Daten, IFC-Dateien, Revit-Modelle, ArchiCAD-Modelle oder sonstige digitale Modelle werden nur in dem Umfang, Detaillierungsgrad und Datenstandard geschuldet, der ausdrücklich vereinbart wurde.

Ohne besondere Vereinbarung schulden wir keine planerische Fortführung, Kollisionsprüfung, Fachplanung, bautechnische Prüfung, statische Prüfung, TGA-Planung oder Bauüberwachung.

Digitale Modelle sind nicht ohne fachliche Prüfung für andere Zwecke als den vereinbarten Vertragszweck zu verwenden. Eine Weiterbearbeitung durch Dritte erfolgt auf Verantwortung des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15. Vermarkungen, Markierungen und mögliche Oberflächenbeeinträchtigungen

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das fachgerechte Einbringen, Setzen oder Anbringen temporärer oder dauerhafter Vermarkungen, Grenzzeichen, Markierungen, Nägel, Bolzen, Bohrpunkte, Messpunkte, Farbmarkierungen oder vergleichbarer Kennzeichnungen Eingriffe in Oberflächen, Beläge, Bauteile, Boden, Pflaster, Asphalt, Beton, Mauerwerk oder sonstige Anlagen erforderlich machen kann.

Geringfügige, fachgerecht verursachte und zur Vertragserfüllung notwendige Spuren, Bohrungen, Markierungen, Setzpunkte oder sonstige typische Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie nach Art der beauftragten Leistung technisch erforderlich oder üblich sind.

Soweit der Auftraggeber bestimmte Flächen, Bauteile oder Oberflächen von Vermarkungen oder Markierungen freihalten möchte, hat er uns hierauf vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich hinzuweisen.

Für darüber hinausgehende Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.

16. Abnahme und Prüfungspflicht

Soweit die Leistung abnahmefähig ist, hat der Auftraggeber die Leistung nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel oder Abweichungen ohne schuldhaftes Zögern in Textform mitzuteilen.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

Nutzt der Auftraggeber die übergebenen Arbeitsergebnisse weiter, gibt sie an Dritte weiter oder verwendet sie für Planung, Bauausführung, Abrechnung, Dokumentation oder sonstige Zwecke, gilt dies als Indiz für die Billigung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht, soweit keine Mängelanzeige erfolgt.

17. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes wirksam vereinbart ist.

Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Abweichungen auf unzutreffenden, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Auftraggebers, auf nicht zugänglichen Bereichen, auf nicht erkennbaren örtlichen Gegebenheiten oder auf der Verwendung der Arbeitsergebnisse für einen anderen als den vereinbarten Zweck beruhen.

Der Auftraggeber hat uns Gelegenheit zur Prüfung und, soweit erforderlich, zur Nacherfüllung zu geben.

18. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Nachunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

19. Haftung für Angaben und Unterlagen des Auftraggebers

Wir dürfen grundsätzlich auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Angaben, Pläne, Koordinaten, Höhen, Genehmigungen und sonstigen Informationen vertrauen, soweit nicht erkennbare Zweifel bestehen.

Für Fehler, Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unrichtigen, unvollständigen, veralteten oder verspätet bereitgestellten Informationen beruhen, haften wir nicht, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

20. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Der Auftraggeber erhält an den übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Eine Nutzung für andere Projekte, andere Grundstücke, andere Bauvorhaben, andere Planungszwecke oder eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.

An urheberrechtsfähigen Plänen, Zeichnungen, Berichten, Auswertungen, Visualisierungen, Punktwolken, Modellen, Datensätzen, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die Rechte im gesetzlich zulässigen Umfang bei der Vermessungsbüro Schröder GbR.

Eine Veränderung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weiterverwendung unserer Arbeitsergebnisse außerhalb des Vertragszwecks bedarf unserer Zustimmung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.

21. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bleiben gelieferte körperliche Arbeitsergebnisse, Datenträger, Unterlagen und sonstige übergebene Materialien unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

Wir sind berechtigt, noch nicht übergebene Arbeitsergebnisse, Daten, Pläne oder Unterlagen zurückzuhalten, solange fällige Forderungen aus dem betreffenden Auftrag nicht bezahlt sind, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

22. Zahlung, Abschlagszahlungen und Verzug

Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Wir sind berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, können wir weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Beträge zurückhalten, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

23. Fremdleistungen und Nachunternehmer

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Nachunternehmer, freie Mitarbeitende, Fachbüros oder sonstige Dritte einzusetzen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags zweckmäßig ist und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Soweit Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt werden, ist dies gesondert zu vereinbaren.

24. Behörden, Genehmigungen und amtliche Verfahren

Soweit für die Durchführung des Auftrags behördliche Genehmigungen, Auskünfte, Unterlagen, Bescheide, Katasterdaten, Grundbuchunterlagen oder sonstige amtliche Informationen erforderlich sind, wirkt der Auftraggeber an deren Beschaffung mit und stellt erforderliche Vollmachten oder Erklärungen rechtzeitig zur Verfügung.

Bearbeitungszeiten von Behörden, Gerichten, Versorgungsunternehmen, Katasterstellen, Grundbuchämtern oder sonstigen Dritten liegen nicht in unserem Verantwortungsbereich.

Hoheitliche oder amtliche Leistungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und Gebührenregelungen.

25. Aufbewahrung von Unterlagen und Daten

Wir bewahren auftragsbezogene Unterlagen und Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und unserer betrieblichen Dokumentationspflichten auf.

Eine darüber hinausgehende dauerhafte Archivierung, Wiederherstellbarkeit oder erneute Bereitstellung digitaler Daten wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die ihm übergebenen Arbeitsergebnisse, Daten, Pläne und Unterlagen dauerhaft zu sichern und zu archivieren.

26. Projektinformationen, Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit

Wir sind berechtigt, über von uns bearbeitete Projekte in allgemein beschreibender, anonymisierter und datenschutzkonformer Form auf unserer Homepage, in Referenzlisten, in Präsentationen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen zu berichten.

Dies umfasst insbesondere Informationen zu Projektart, Aufgabenstellung, Messverfahren, Auswertemethoden, technischen Besonderheiten, Arbeitsabläufen sowie beispielhafte Darstellungen und Fotos der von uns erbrachten Leistungen.

Personenbezogene Daten, Namen natürlicher Personen, private Kontaktdaten, kundenbezogene Interna, vertrauliche Informationen oder sonstige eindeutig identifizierende personenbezogene Angaben veröffentlichen wir ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Einwilligung nicht.

Soweit möglich und angemessen, berichten wir über Projekte ohne Nennung des Auftraggebers, ohne Nennung privater Namen und ohne Veröffentlichung sensibler oder vertraulicher Inhalte.

Wünscht der Auftraggeber keine Darstellung des Projekts im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit, hat er uns dies vor Projektbeginn ausdrücklich mitzuteilen, möglichst in Textform, insbesondere per E-Mail. Ein rechtzeitig mitgeteilter Widerspruch wird für die betreffende Projektkommunikation berücksichtigt.

Gesetzliche Datenschutzrechte bleiben unberührt.

27. Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten unsere Datenschutzhinweise in der jeweils aktuellen Fassung.

Vertrauliche Informationen des Auftraggebers behandeln wir vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Weitergabe zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, uns nur solche personenbezogenen Daten Dritter zu übermitteln, die wir im Rahmen des Auftrags rechtmäßig verarbeiten dürfen.

28. Kündigung und vorzeitige Beendigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

Wird ein Auftrag nach Beginn der Bearbeitung beendet, storniert oder im Umfang reduziert, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten, Auslagen und Fremdkosten zu vergüten.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

29. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere extreme Witterung, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streik, Krankheit, Pandemien, Energieausfälle, IT-Störungen, Verkehrsstörungen oder vergleichbare Ereignisse, berechtigen uns, die Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben.

Schadensersatzansprüche wegen solcher Verzögerungen bestehen nicht, soweit wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.

30. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.

In diesem Fall gelten die gesonderten gesetzlichen Widerrufsbelehrungen. Beginnen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Leistung, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen geschuldet sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

31. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Datenschutz
, Inhaber: (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
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