Flächen nach DIN 277 / GIF

Flächen für Planung, Verwaltung und Immobilienbewertung

Flächenangaben werden nicht immer nach denselben Regeln ermittelt. Je nach Zweck können unterschiedliche Berechnungsgrundlagen erforderlich sein. Neben der Wohnflächenberechnung nach WoFlV spielen insbesondere Flächen nach DIN 277 und GIF-Flächen eine wichtige Rolle.

Wir erstellen nachvollziehbare Flächenauswertungen für Gebäude, Nutzungseinheiten, Büroflächen, Gewerbeimmobilien, Verwaltungsgebäude oder Sonderimmobilien – auf Grundlage vorhandener Pläne oder eines aktuellen Gebäudeaufmaßes.

Wann sind Flächen nach DIN 277 / GIF sinnvoll?

Eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder GIF wird häufig benötigt bei:

  • Büro- und Gewerbeimmobilien
  • Verwaltungsgebäuden
  • Schulen, Hallen oder Sonderbauten
  • Flächenaufstellungen für Planung und Umbau
  • Immobilienverwaltung und Dokumentation
  • Vermietung oder Flächenabgleich
  • Projektentwicklung
  • Bewertung von Immobilien
  • Prüfung vorhandener Flächenangaben
  • fehlenden oder veralteten Bestandsplänen

Gerade bei größeren oder gemischt genutzten Gebäuden ist es wichtig, Flächen sauber zu gliedern und nach einem klaren Standard auszuweisen.

Flächen nach DIN 277

Die DIN 277 wird häufig für die Ermittlung und Gliederung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau verwendet. Sie ist besonders relevant für Planung, Gebäudedokumentation, Kostenbetrachtungen, Verwaltung und technische Flächenauswertungen.

Je nach Aufgabenstellung können zum Beispiel Brutto-Grundflächen, Netto-Raumflächen, Nutzungsflächen, Verkehrsflächen oder Technikflächen ausgewertet werden.

Eine Flächenermittlung nach DIN 277 ist besonders sinnvoll, wenn Flächen strukturiert, vergleichbar und für Planung oder Verwaltung nutzbar aufbereitet werden sollen.

GIF-Flächen

Die GIF-Flächenermittlung wird vor allem bei gewerblich genutzten Immobilien verwendet, zum Beispiel bei Büro-, Handels- oder Verwaltungsflächen. Sie dient häufig als Grundlage für Mietflächen, Flächenabgleiche, Vermarktung, Verwaltung oder Bewertung.

Welche Flächendefinition im Einzelfall anzuwenden ist, hängt vom Objekt, der Nutzung und der vertraglichen oder organisatorischen Grundlage ab. Deshalb stimmen wir vorab ab, nach welchem Standard die Auswertung erfolgen soll.

Grundlage: Pläne oder aktuelles Aufmaß

Für die Flächenermittlung können vorhandene Planunterlagen verwendet werden, wenn diese aktuell, vollständig und ausreichend verlässlich sind.

Wenn keine geeigneten Pläne vorhanden sind oder Zweifel an den vorhandenen Unterlagen bestehen, empfehlen wir ein aktuelles Gebäude- und Wohnungsaufmaß. Dieses erfolgt bei uns mittels 3D-Laserscanning. Daraus entstehen belastbare Grundrisse, CAD-Daten oder weitere Bestandsgrundlagen für die Flächenauswertung.

Was erhalten Sie von uns?

Je nach Beauftragung erhalten Sie zum Beispiel:

  • Flächenaufstellung nach DIN 277
  • Flächenauswertung nach GIF
  • Raum- und Nutzungsauswertung
  • nachvollziehbare Flächentabellen
  • farbige Flächenpläne
  • PDF-Unterlagen
  • CAD-Grundlagen
  • prüfbare Dokumentation der Berechnung

Die Darstellung stimmen wir passend zum Zweck ab – zum Beispiel für Planung, Verwaltung, Vermietung, Bewertung oder Dokumentation.

Abgrenzung zur Wohnflächenberechnung

Eine Flächenermittlung nach DIN 277 oder GIF ist nicht dasselbe wie eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV.

WoFlV:
Wohnfläche für Wohnungen und Wohngebäude

DIN 277:
strukturierte Grundflächen und Rauminhalte für Planung, Verwaltung und Gebäudedokumentation

GIF:
Flächenstandard vor allem für gewerbliche Immobilien und Mietflächen

Welche Berechnungsart sinnvoll ist, hängt davon ab, wofür die Flächen benötigt werden.

Verbindung zur Immobilienbewertung

Flächenangaben sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Immobilien. Gerade bei Büro-, Gewerbe- oder Sonderimmobilien können unterschiedliche Flächendefinitionen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Deshalb ist es wichtig, die verwendete Berechnungsgrundlage klar zu benennen und die Flächen nachvollziehbar aufzubereiten.

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Flächen nach DIN 277 / GIF anfragen

Sie benötigen eine Flächenauswertung nach DIN 277 oder GIF?

Senden Sie uns einfach Adresse, vorhandene Pläne oder eine kurze Beschreibung Ihrer Immobilie. Wir prüfen, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen oder ob zunächst ein aktuelles Aufmaß sinnvoll ist.

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