Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Vermessungsunterlage für das Genehmigungsverfahren
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag ist eine wichtige Grundlage für das Baugenehmigungsverfahren. Er zeigt das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück und stellt dar, wie sich das Gebäude zu Grundstücksgrenzen, vorhandener Bebauung, Nachbargrundstücken, Verkehrsflächen und weiteren planungsrelevanten Gegebenheiten verhält.
In Rheinland-Pfalz gehört der Lageplan zu den Bauunterlagen, die einem Bauantrag beizufügen sind. Grundlage kann ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte sein.
Als öffentlich bestelltes Vermessungsbüro erstellen wir den Lageplan auf Grundlage der Katasterdaten, der örtlichen Situation und der Planunterlagen Ihres Architekten oder Planers.
Wann wird ein amtlicher Lageplan benötigt?
Ein amtlicher Lageplan wird häufig benötigt bei:
- Neubau eines Wohnhauses
- Anbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
- Neubau von Garagen, Hallen oder Nebengebäuden
- gewerblichen Bauvorhaben
- Bauanträgen und Bauvoranfragen
- Vorhaben nahe an Grundstücksgrenzen
- Grundstücken mit unklarer oder komplexer Bestandssituation
- Bauvorhaben, bei denen Abstandsflächen, Höhen oder Grenzbezüge geprüft werden müssen
Ob und in welchem Umfang ein Lageplan erforderlich ist, hängt vom konkreten Bauvorhaben und den Anforderungen der zuständigen Bauaufsicht ab.
Was zeigt der amtliche Lageplan?
Je nach Bauvorhaben und Anforderung enthält der Lageplan zum Beispiel:
- Grundstück mit Flurstücksgrenzen
- vorhandene Gebäude und bauliche Anlagen
- geplantes Bauvorhaben mit Abmessungen
- Abstände zu Grundstücksgrenzen und vorhandener Bebauung
- angrenzende Grundstücke und Verkehrsflächen
- Zufahrten, Wege und befestigte Flächen
- Höhenangaben, soweit erforderlich
- relevante Kataster- und Planungsinformationen
- gegebenenfalls Baulasten, Baugrenzen oder weitere planungsrechtliche Angaben, sofern diese für das Verfahren benötigt werden
Der Lageplan soll der Bauaufsicht, dem Architekten und den weiteren Beteiligten eine nachvollziehbare Grundlage geben, um das Vorhaben im Grundstückszusammenhang beurteilen zu können.
Grundlage: Kataster, Planung und örtliche Vermessung
Für den amtlichen Lageplan werden verschiedene Informationen zusammengeführt.
Zunächst prüfen wir die vorhandenen Katasterunterlagen und die Situation des Grundstücks. Je nach Bauvorhaben ist zusätzlich eine örtliche Vermessung sinnvoll oder erforderlich, zum Beispiel wenn vorhandene Bebauung, Gelände, Höhen oder Nachbargebäude genauer erfasst werden müssen.
Die Planung des neuen Gebäudes kommt in der Regel vom Architekten oder Planer. Wir übernehmen diese Planung in den Lageplan, prüfen die Lagebezüge und stellen das Bauvorhaben im Verhältnis zum Grundstück und zur Umgebung dar.
Amtlicher Lageplan oder Lage- und Höhenplan?
Der Lage- und Höhenplan ist meist eine Planungsgrundlage. Er zeigt die vorhandene Situation mit Gelände, Höhen, Topografie und Bestand. Er wird häufig erstellt, bevor der Architekt die Planung ausarbeitet.
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag ist dagegen die Unterlage für das Genehmigungsverfahren. Er stellt das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück dar und wird für den Bauantrag verwendet.
Was benötigen wir für die Erstellung?
Für die Erstellung eines amtlichen Lageplans benötigen wir in der Regel:
- Adresse oder Flurstücksnummer
- aktuelle Planunterlagen des Architekten
- Grundrisse und Gebäudemaße
- Angaben zur geplanten Höhenlage
- Informationen zu Zufahrt, Stellplätzen und Außenanlagen
- vorhandene Kataster- oder Bestandsunterlagen
- falls vorhanden: Bebauungsplan, Baulasten oder sonstige Vorgaben
- Ansprechpartner des Bauherrn oder Architekten
Wenn noch keine ausreichende Vermessungsgrundlage vorhanden ist, empfehlen wir zunächst einen Lage- und Höhenplan oder eine ergänzende Bestandsaufnahme.
Abstimmung mit Architekt und Bauherrschaft
Ein guter Lageplan entsteht im Zusammenspiel zwischen Bauherrschaft, Architekt und Vermessungsbüro. Der Architekt plant das Gebäude, wir stellen die vermessungstechnische und katasterbezogene Grundlage her und setzen die Planung lagebezogen in den Bauantragsplan um.
Dabei achten wir darauf, dass die Lage des Vorhabens, die Abstände, die Grundstückssituation und die erforderlichen Angaben klar und nachvollziehbar dargestellt werden.
Was kostet ein amtlicher Lageplan?
Die Kosten hängen vom Grundstück, der vorhandenen Datengrundlage, dem Umfang des Bauvorhabens und den Anforderungen an den Lageplan ab.
Amtlichen Lageplan anfragen
Sie benötigen einen Lageplan für Ihren Bauantrag oder möchten wissen, welche Vermessungsunterlagen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind?
Senden Sie uns einfach Adresse, Flurstücksnummer und die vorhandenen Planunterlagen. Wir prüfen, ob ein amtlicher Lageplan erstellt werden kann oder ob zunächst eine ergänzende Vermessung sinnvoll ist.
