Hinweis zur Einführung des integrierten Raumbezugs 2016

Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat beschlossen, eine neue Realisierung des einheitlichen integrierten geodätischen Raumbezugs des amtlichen Vermessungswesens einzuführen:
  • Bundeseinheitlich zum 01.12.2016 führen die Länder der Bundesrepublik Deutschland verbesserte ETRS89-Koordinaten und ellipsoidische Höhen für die SAPOS®-Referenzstationen und die Geodätischen Grundnetzpunkte ein. Diese verbesserten Koordinaten unterscheiden sich in der Lage nur geringfügig (im Millimeterbereich) von den bisherigen Werten, weisen aber eine höhere innere Genauigkeit auf. Bei der praktischen Verwendung des neuen Raumbezugs, z.B. bei Vermessungsarbeiten im Liegenschaftskataster, führt es zu keinen nennenswerten Änderungen der gemessenen Koordinaten.
    Die konsistenteren ellipsoidischen Höhen sind eine wichtige Voraussetzung für die Steigerung der Genauigkeit bei der satellitengestützen Bestimmung physikalischer Höhen.
  • Ferner wird das „German Combined QuasiGeoid 2016 (GCG2016)“ als neues amtliches AdV-Quasigeoid eingeführt. In Verbindung mit den neuen ellipsoidischen Höhen ist eine Genauigkeitssteigerung bei der satellitengestützen Höhenbestimmung unter Nutzung der  SAPOS®-Referenzstationen gegeben. Die Integration des neuen AdV-Quasigeoids in den SAPOS®-Dienst erfolgt ebenfalls zum 01.12.2016.
    Eine Weiternutzung des bisherigen Quasigeoidmodells GCG2011 in Verbindung mit  den SAPOS®-Diensten führt ab dem 01.12.2016 zu unrichtigen Ergebnissen!.
  • Ebenfalls zum Stichtag 01.12.2016 wird in Rheinland-Pfalz das „Deutsche Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016)“ als neuer amtlicher Höhenbezugsrahmen eingeführt.
    Die neuen Höhenangaben in DHHN2016 werden ab dem Stichtag in den ATK-Ausgabeprodukten „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ und „Punktliste“ als amtliche Höhe ausgewiesen. Da nicht alle Höhenfestpunkte in Rheinland-Pfalz neu gemessen werden konnten, bitten wir Sie  zukünftig die Angaben „Messjahr“ und „Genauigkeitsstufe“ auf den ATK-Ausgabeprodukten zu beachten und entsprechend zu werten.
    Die Differenzen zwischen den bisherigen amtlichen Höhen in DHHN92 und den neuen Höhen in DHHN2016 betragen zwischen + 44 mm im Norden und – 65 mm im Süden von Rheinland-Pfalz. Da dies deutlich über der Messgenauigkeit des Nivellements liegt, möchten wir Sie rechtzeitig informieren und um Beachtung bitten. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass bei einer Vermischung der beiden Systeme keine brauchbaren Messergebnisse erzielt werden können!
    Anwendern, die eigene Höhenfestpunktfelder unterhalten oder Höheninformationen zu Objekten führen, wird dringend empfohlen, diese Höhenangaben in das DHHN2016 umzustellen.
  • Abschließend bleibt zu vermelden, dass das „Deutsche Hauptschwerenetz 2016 (DHSN2016)“ als neuer amtlicher Schwerebezugsrahmen eingeführt wird.

Weitere Informationen zum Quasigeoidmodell für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

3D-Laserscanning

Mittels 3D-Laserscanning ist es möglich Gebäude, Leitungen, Fassaden oder allgemein eingeschränkt zugängliche Objekte lagegenau und ohne Informationsverlust zu erfassen. Aufwendige Aufmaße mit konventionellen Vermessungsinstrumenten stoßen dabei häufig an ihre technischen Leistungsgrenzen und zusätzlich entsteht durch den automatisierten Prozess ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber herkömmlichen Vermessungsmethoden, welcher nicht außer Acht zu lassen ist.

Mit den Ergebnissen des 3D-Laserscanns können Sie nicht nur komplexe vermessungstechnische Aufgaben jeglicher Art erledigen, sondern auch ihr Projekt veranschaulichen. Es ist möglich auf Grund der Gesamtaufnahme viele weitere Aufgaben zu erledigen, welche bei der Außendienstarbeit noch nicht bedacht wurden. Eine zusätzliche, auf die Aufgabenstellung bezogene, Erhebung, wie bei konventionellen Vermessungen, entfällt so meist. Sollten Objektteile, auf Grund ihrer Höhe, in der Aufnahme verborgen bleiben ist die einfache Ergänzung der Daten mittels Drohnenvermessung möglich.

Auch können mittels 3D-Laserscanning Objekte erfasst werden die eigentlich nicht zugänglich sind. So ist eine Massenermittlung im Steinbruch oder das Aufmaß von laufenden Anlagen möglich.

Mögliche weiter Anwendungen sind zum Beispiel:

  • Bestandsaufnahmen von Gebäuden (BIM-konform), Leitungen oder allen sonstigen Objekten
  • Ableitung von 3D Modellen (BIM-konform)
  • Ableitung von (Gebäude-)Grundrissen
  • Ableitung von (Gebäude-)Schnitten
  • 3-D Visualisierung von Gebäuden
  • Erzeugung von Orthophotos
  • Industrievermessung
  • Denkmalschutz
  • Bestandsaufnahmen von Leitungen oder allen sonstigen Objekten

und vieles mehr…

Katastervermessung

Die Liegenschaftsvermessungen, auch Katastervermessung genannt, dient der Fortführung des amtlichen Liegenschaftskatasters und umfasst vor allem Arbeiten zur
  • Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung, Sonderung)

Die Zerlegungsvermessung – auch Teilungsvermessung genannt – ist der katastertechnische Vorgang zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit zur Schaffung neuer Flurstücke. Sie ist damit eine Voraussetzung zur grundbuchrechtlichen Teilung eines Flurstückes. Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach den Wünschen der Eigentümer/innen/ Erwerber/innen unter Berücksichtigung planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange. Die neuen Grenzpunkte werden mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet. Im Zuge der Vermessung werden die neuen Flurstücke in ihrer zukünftigen Form und Größe gebildet und mit neuen Flurstücksnummern versehen.

Die Sonderung ist die Aufteilung von Flurstücken auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters ohne örtliche Katastervermessung. Die auf Berechnungen im Büro basierende Sonderung ist ein Instrument zur beschleunigten Fortführung des Liegenschaftskatasters. Sie wird durchgeführt, wenn die Bestimmung der neuen Flurstücksgrenzen und die Flächenberechnung ausreichend genau und zuverlässig nach der Liegenschaftskarte erfolgen können und die beteiligten Eigentümer dieser Verfahrensweise zustimmen. Die Zulässigkeit der Durchführung einer Sonderung ist jedoch aufgrund der rechtlichen und qualitativen Grundlagen des Liegenschaftskatasters begrenzt.

  • Ermittlung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzbestimmung)

Die Grenzbestimmung dient der Rechtssicherheit mit den Grenznachbarn und damit der dauerhaften Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der Bewahrung des Grenzfriedens. Die Grenzbestimmung ist die amtliche Aussage des örtlichen Verlaufs einer bestehenden Flurstücksgrenze entsprechend ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Dazu werden anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters die bestehenden Flurstücksgrenzen mit ihren Grenzpunkten in die Örtlichkeit übertragen. Die Grenzpunkte werden in der Örtlichkeit mit Grenzmarken (Abmarkung) gekennzeichnet.

  • Erfassung von Gebäuden oder Veränderungen an Gebäuden (Gebäudeeinmessung)

Hat sich der Gebäudebestand auf einem Flurstück verändert (Neubau, Grundrissveränderung), so ist der jeweilige Grundeigentümer verpflichtet, bis spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus die Gebäudeeinmessung auf seine Kosten zu beantragen. Durch die Gebäudeeinmessung wird das Liegenschaftskataster auf dem Laufenden gehalten.

Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht 

Vermessung mit Präzision und Effizienz

Vermessung mit Präzision und Effizienz

Das Ingenieurbüro, geführt von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren Dipl. Ing. Rolf-Dieter Schröder und Carsten Schröder, M.Eng., besteht seit 30 Jahren in Ingelheim am Rhein. Mit Präzision, Fachkenntnis, Erfahrung, modernster Technologie und Verantwortungsbewusstsein beraten und bedienen wir unsere Kunden in dem gesamten Themenkomplex Vermessung / Geodäsie, Kataster, Wertermittlung, sowie Grundstücksangelegenheiten. Über unsere genauen Leistungen informieren wir Sie auf unserer Homepage oder sprechen Sie uns gerne gezielt an.

Da in Deutschland die Katasterverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern untergeordnet ist, können wir Katasterleistungen nur für das Land Rheinland-Pfalz vollbringen. Alle anderen Leistungen bieten wir aber weit über die Grenzen von Rheinland-Pfalz und Deutschland hinaus an. Unser Büro selbst liegt in der Stadt Ingelheim am Rhein, dies ist in direkter Nähe zu den beiden Landeshauptstädten Mainz (RLP) und Wiesbaden (Hessen), den Oberzentren Frankfurt am Main und Darmstadt sowie zu den Mittelzentren Bingen am Rhein, Bad Kreuznach, Alzey, Eltville am Rhein und Rüdesheim am Rhein. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen zum Thema Vermessung haben.